Informationen zur Mehrwertsteuer-Senkung

Die Mehrwertsteuer wird ab dem 1. Juli von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz wird statt 7 Prozent 5 Prozent betragen. Wir von DekaData unterstützen Sie dabei selbstverständlich bestmöglich, indem wir Ihnen ein Softwareupdate für das EuroForst zur Verfügung stellen.

Aktualisierter Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens

FAQ

  1. Ab wann steht das Update zur Verfügung?

    Wir stellen jedem Kunden schnellstmöglich ein Update zur Verfügung. Dazu erhalten Sie von uns per E-Mail oder Brief einen Lizenzcode, mit dem Sie das Update von unserer Webseite unter Downloads herunterladen können.

    Im Übrigen gibt es eine Übergangsregelung (siehe Punkt 3.12 BMF-Schreiben).
  2. Ab wann steht das Update für Kunden, deren Anwendung auf unserem Terminalserver läuft, zur Verfügung?

    Die Updates werden zeitnah durch uns installiert.
  3. Erfolgt eine programmunterstütze Anpassung der Mehrwertsteuersätze?

    Ja, das Update passt die Mehrwertsteuersätze 19% und 7% automatisch an.
  4. Können die Mehrwertsteuersätze vorab in den Stammdaten geändert werden?

    Bitte überschreiben Sie nicht die aktuellen Steuersätze (19% und 7%) in den Stammdaten! Das Update kann sonst nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Falls Sie die Steuersätze bereits überschrieben haben, machen Sie die Änderungen bitte vor dem Update rückgängig oder wenden Sie sich per E-Mail unter info@dekadata.de an den Support.
  5. Sollten Sie neue Artikel anlegen müssen, dann bitte mit 19%, EuroForst senkt die Steuer automatisch im Zeitraum 01.07.2020 – 31.12.2020.
  6. Wir sind ein regelbesteuerter Betrieb und können nicht auf das Update warten.

    Auf Grund des hohen Updateaufkommens bitten wir um Geduld. Bitte senden Sie uns für eine bevorzugte Behandlung eine E-Mail unter info@dekadata.de an den Support.

    Sie können die verminderten Steuersätze (16% und 5%) zusätzlich in der Stammdatentabelle anlegen, wenn Sie nicht auf das Update warten können.

    Bitte nicht die aktuell gültigen Steuersätze überschreiben.
  7. Müssen wir als pauschalierter Betrieb etwas beachten?

    Auch als pauschalierter Betrieb erhalten Sie ein Update für die Artikelverwaltung und Dienstleistungen.

  8. Was ändert sich mit dem Update bei der Belegerstellung?

    Über eine neue Auswahlliste wird immer der aktuell gültige Steuersatz auf Grund des Erstellungszeitpunktes der Rechnung (nicht Rechnungsdatum!) vorgeschlagen. Die Auswahl kann jederzeit geändert werden und wirkt sich auf alle Positionen in der Rechnung aus.
  9. Was gibt es bei der Agrostar – Schnittstelle in der Finanzbuchhaltung zu beachten?

    Die Agrostar-Schnittstelle im EuroForst erkennt (auch ohne Update) die reduzierten Steuersätze. Für die Buchhaltung selbst wird von Agrostar ein Update benötigt.
  10. Was gibt es bei der DATEV / Lexware – Schnittstelle in der Finanzbuchhaltung zu beachten?
    Für den korrekten Export ist es erforderlich, eigene Konten mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz oder Buchungsschlüssel anzulegen.
    • Öffnen Sie den Kontenplan unter Stammdaten -> Rechnungswesen-> Schnittstelle Fibu
    • Markieren Sie das betroffene Konto und führen die Tastenkombination „STRG + C“ aus
    • Geben Sie die Kontonummer und Bezeichnung ein und bestätigen den Vorgang mit „OK“
    • Der Datensatz wird am Ende eingefügt und kann auf den reduzierten Steuersatz bzw. Buchungsschlüssel angepasst werden Diese Liste wird ständig erweitert und aktualisiert.
  11. Wie kann der Liefer- / Leistungszeitraum geändert werden?
    Klicken Sie in der Belegerfassung auf der linken Seite auf den Button „Lieferzeitraum“. Es öffnet sich ein Textfeld, indem Sie die Vorlage (Textbaustein) mit einem individuellen Lieferzeitraum für die entsprechende Rechnung überschreiben können. Der Textbaustein in den Stammdaten wird für die fortfolgenden Rechnung nicht verändert.

Stand: 08.07.2020

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Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 09480 9403-0 oder über unser Kontaktformular.